SPD Ehrentrup - Sonntag, 20. Mai 2012
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Was will der SPD - Ortsverein Ehrentrup / Wissentrup und die Bürgerinitiative "Nein zur Dichtheitsprüfung" für ganz Lage?

 

Der SPD - Ortsverein Ehrentrup / Wissentrup und die Bürgerinitiative "Nein zur Dichtheitsprüfung" für ganz Lage, akzeptiert die Dichtheitsprüfung in seiner jetzigen Form nicht!


Wir fordern, dass diese Prüfung unbedingt Korrigiert oder Abgeschafft wird!

 

Der Ortsverein und die Bürgerinitiative  kritisiert folgendes:

a) Die Spülung/Reinigung mit Wasserhochdruck 

b) Der abschließende Drucktest mit Wasser oder Luft.

c) Die Ungerechtigkeit zwischen den Bundesländern und der EU ist einfach nicht hinnehmbar. Wir müssen Ja nicht gerade unbedingt als erstes Land so eine Prüfung vorantreiben. Und mit Sicherheit auch nicht die Stadt Lage, da gibt es sicherlich andere Probleme zurzeit, die wichtiger sind.

d) Die Verhältnismäßigkeit ist überhaupt nicht gegeben. Die Kosten für den wenigen Wasserverlust sind einfach zu Hoch.

 

Darum fordern wir weiter die Abschaffung der Dichtheitsprüfung!

 

Darum unterstützen wir auch die Bürgerinitiative "Nein zur Dichtheitsprüfung" für ganz Lage.

News und andere Neuigkeiten!

 

 

Wichtige Neuigkeiten!

Lage-Ehrentrup, 06. Mai 2012

Dieses Plakat gegen die Dichtheitsprüfung,wurde von der Bürgerinitiative "Nein zur Dichtheitsprüfung" für ganz Lage,in ganz Lage aufgehangen

 

Alle lippische Landtagskandidaten der SPD. Also Ute Schäfer, Jürgen Berghahn und Dennis Mälzer wollen sich ganz klar gegen diese Form der Dichtheitsprüfung  im neuen Landtag einsetzen. Auch Hannelore Kraft hat sich auf der Veranstaltung am 19. April in Lemgo, ganz klar gegen diese Form der Dichtheitsprüfung ausgesprochen.

Nun müssen sich die Bündnis90/die Grünen auch endlich mal gegen diese Dichtheitsprüfung aussprechen, um den Bürgern nicht unnötig an Ihre Börse zu gehen!

 

Nur eine starke SPD, verhindert Grüne Umweltpolitik, auf Kosten der Bürger! Darum gehen Sie am 13. Mai zur Wahl und machen Sie Ihre Kreuze bei der SPD!

 

Pressebericht der SPD-Fraktion und des SPD-Stadtverbandes am 27. April 2012

Lage. Eine grundsätzliche verpflichtende Dichtheitsprüfung für alle Häuser ist vom Tisch. Diese gute Nachricht erhielten Marianne Rautenberg und Hans Hofste am Rande des SPD-Kreisparteitags in Lage-Hörste. In der letzten Woche hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bei einem Wahlkampfauftritt in Lemgo zu diesem wichtigen Thema Stellung genommen.

„Wir gehen davon aus, dass Ein- und Zweifamilienhausbesitzer nicht mit einer flächendeckenden Dichtheitsprüfung rechnen müssen“, erklärt Marianne Rautenberg für die Lagenser SPD. Der §61a (den übrigens CDU und FDP in ihrer Regierungszeit eingeführt haben) wird aller Voraussicht nach abgeschafft und durch ein neues Gesetz ersetzt. In diesem sollen künftig nur in Wasserschutzgebieten Regelungen getroffen werden, um Gefahren für das Grundwasser ausschließen. Bei konkreten Verdachtsfällen kann eine Prüfung durchaus angebracht sein. „Das kann aber nur der Lagenser Stadtrat vor Ort und nicht der Gesetzgeber in Düsseldorf, und zwar im Einzelfall, entscheiden“, ergänzte Hans Hofste und sagt weiter „Das ist eine gute Neuigkeit für unsere Bürger und insbesondere ein Verdienst der Lagenser SPD, die mit ihren Anträgen im Rat bereits von der örtlichen Koalition verabschiedete Satzungen wieder aufgehoben hat. Ein großer Dank gebührt aber auch den drei lippischen SPD-Abgeordneten im Landtag, die die erheblichen Bedenken gegen die alte Regelung innerhalb der rot-grünen Landesregierung immer wieder vorgebracht haben“.

Einigkeit herrscht in der Lagenser SPD darüber, dass eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden muss, um gerade in grenznahen Regionen wie Lippe Irritationen zu vermeiden. Der Landtag hat den Bund bereits entsprechend aufgefordert. Die Antwort des Bundesumweltministeriums war jedoch, dass sie keine bundeseinheitliche Regelung anstrebt. „Damit verweigert sich Norbert Röttgen als amtierender Bundesumweltminister seiner Verantwortung und tut NRW keinen Gefallen“, so der Fraktionsvorsitzende Hans Hofste abschließend.

Pressebericht der Bürgerinitiative "Nein zur Dichtheitsprüfung" für ganz Lage vom 29. April 2012

„Dichtheit der Kanäle, Klarheit für Bürger vor der Wahl“

Lage. Lages Bürgerinitiative „Nein zur Dichtheitsprüfung“ für ganz Lage, setzt kurz vor der Landtagswahl nach und fordert in einer Presseerklärung mit den landesweit gemeinsam vernetzten Bürgerinitiativen, endlich für rechtliche und sachliche Klarheit im Interesse der Bürger sowie Haus- und Grundbesitzer zu sorgen.

„Nicht staatliches Misstrauen oder Reglementierung, sondern Orientierung an der Sache und mehr Vertrauen zu den Bürgerinteressen ist der richtige Weg“, zeigt sich der Sprecher der Bürgerinitiative Holger Schulze überzeugt. Kein Haus- und Grundbesitzer habe Interesse an beschädigten Abwasserkanälen, fügt er bekräftigend auch an die Adresse des Umweltministers sowie der Bezirksregierung in Detmold hinzu.

Die Landespolitik solle endlich dazu stehen, welch krasse Bevormundung mit der allgemeinen Dichtheitsprüfung immer noch bestehe. Hinzu käme, dass diese Gesetzeslage sich eindeutig als gesetzwidrig und auch gegen Bürger und Bürgerinnen gerichtet sei. „Nicht alle Bürger und Bürgerinnen könnten das mal eben aus der Portokasse bezahlen“, zeigt sich Schulze hinsichtlich der Dichtheitsprüfung enttäuscht. „Wir sagen auch deutlich, dass Bürger sich an den Wahlständen der Parteien informieren sollen“. Momentan sei die Situation so, dass CDU, FDP sowie die Linke auf Landesebene langsam aber deutlich begriffen haben, dass der bisherige Weg wohl falsch gewesen sei. Die Standpunkte der Piraten und der SPD sind klar: Abschaffung der derzeitigen Umsetzung; aber keine grundsätzliche Abschaffung der Dichtheitsprüfung. In der SPD hofft man auf eine bundeseinheitliche Regelung zur Schaffung der Rechtssicherheit; eine eindeutige Äusserung des Bundesumweltministers Dr. Norbert Röttgen liegt dazu leider noch nicht vor. Nun müssen sich insbesondere Bündnis 90/ Die Grünen deutlicher gegen die bisherige Dichtheitsprüfung aussprechen und zwar vor der Wahl. Nur ein Wortwechsel von der „Dichtheitsprüfung“ zur „Funktionsprüfung“ reiche nicht. Eine Streichung des umstrittenen § 61a LWG NRW reiche ebenso nicht, wenn sich die grundsätzliche Prüfungspflicht sich anschließend im Absatz 1e des § 53 LWG NRW wiederfindet. Hier müsse sich der Bürger doch veralbert vorkommen, bekräftigt der Sprecher der Bürgerinitiative.

Schulze versichert, viele Juristen und Wissenschaftler hätten deutlich gegen die Dichtheitsprüfung Stellung bezogen, dass könne die Landespolitik nicht ignorieren. Er ruft abschließend die Bürgerinnen und Bürger auf, „Nutzen Sie die einmalige Chance, die Kandidaten vor Ort nach ihrer Meinung zur Dichtheitsprüfung zu befragen, es geht um Ihre Bürgerrechte und um Ihr Geld“.

Die Bürgerinitiative „Nein zur Dichtheitsprüfung“ für ganz Lage, wird ab dem 30. April in allen Ortsteilen und in der Stadt Lage Plakate aufhängen, worauf nochmal deutlich wird, wie wichtig die Landtagswahl am 13. Mai für die Bürger der Stadt Lage zu diesen Thema Dichtheitsprüfung ist.

 

Pressebericht der Bürgerinitiative "Nein zur Dichtheitsprüfung" für ganz Lage vom 26.März 2012

Dichtigkeitsprüfung – trügerische Ruhe

Lage. Lages Bürgerinitiative gegen die Dichtheitsprüfung gibt sich mit der momentanen Ruhe an der politischen Diskussionsfront, nicht zufrieden. Die Ruhe sei trügerisch. Sie befürchtet, dass nach der Landtagswahl möglicherweise die Landespolitik ihre in letzter Zeit zarten positiven Signale wieder einkassiert und zwar egal, wer die Regierungsgeschäfte in Düsseldorf übernimmt.

Das stoße allerdings auf erbitterten Widerstand aller Bürgerinitiativen in NRW. Der Sprecher von der Bürgerinitiative „Nein zur Dichtheitsprüfung“ für ganz Lage, Holger Schulze betont ganz ausdrücklich “Wir erwarten von den Kandidaten jeder Partei  eindeutige Stellungnahmen, wie sie die Rechte der Bürger und Bürgerinnen hinsichtlich der Dichtigkeitsprüfung stärken wollen“. Er ist sich mit den Mitgliedern der Bürgerinitiative einig, dass es sich inzwischen erwiesen hat, dass diese Dichtigkeitsprüfung nicht nur völlig unsinnig ist, sondern sogar in der bisher vorgesehenen Form ungesetzlich. Das belege eine Reihe von Experten-Gutachten. Sie ziehe den Bürgerinnen und Bürgern lediglich das Geld aus der Tasche. „Das machen wir nicht“, bekräftigt Jürgen Börchers stellvertretender Sprecher der Bürgerinitiative, „Das dies gewisse Kanallobbyisten anders sähen, ändere überhaupt nichts daran.“ Er nennt das bisherige Verhalten der Landespolitik ein Trauerspiel. Dem könnten allerdings die Bürger und Bürgerinnen ein Ende bereiten, in dem sie Kandidaten für den Landtag vor der Wahl zu ihrem Verhalten hinsichtlich der Dichtigkeitsprüfung befragen.

Die Bürgerinitiative gegen die Dichtigkeitsprüfung in Lage ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, „Nutzen Sie die Chance, mitzubestimmen, es geht um Ihr Geld!“ betont Holger Schulze. „Gehen Sie an jeden Wahlkampfstand und Fragen Sie die Kandidaten, wie sie sich diese bei der Dichtheitsprüfung im Landtag aufstellen wollen“ In Ihren Reihen seien inzwischen genügend Experten, die die Sachlage genügend überblickten, gibt er sich kämpferisch. Er verweist abschließend auf die inzwischen landesweit große Vernetzung der Bürgerinitiativen gegen die Dichtheitsprüfung. Sie wüssten, dass sie auch in Düsseldorf nach hartem Ringen ernst genommen und gehört würden und das solle so bleiben. Darauf könnten sich die Bürgerinnen und Bürger in Lage aber auch landesweit verlassen.

 

Hier können Sie sich den Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Auflösung des Landtages und die folgen zur Dichtheitsprüfung herunter laden.

 

Ein paar Ausschnitte finden Sie hier:

 

 

Gesetzesentwürfe zur Änderung des Landeswassergesetzes

 

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP (Drs. 15/3563) vom 19.12.2011 und der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksacke 15/3769) vom 17.01.2012 sind ebenfalls gegenstandslos geworden. Beide Gesetzesentwürfe sahen eine Änderung des § 61 a LWG NRW mit dem Ziel vor, die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen neu zu regeln.

 

Für die Kommunen bedeutet dies, dass die alte Gesetzeslage weiter fortbesteht, nach der die Dichtheitsprüfungen grundsätzlich bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden müssen, sofern die Gemeinden durch Satzung keine abweichenden Zeiträume bestimmt haben. Für Abwasserleitungen, die sich auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befinden und die zur Fortleitung häuslichen Abwassers vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, gilt weiterhin der durch Satzung festzulegende kürzere Zeitraum für die erstmalige Prüfung.

 

Es ist davon auszugehen, dass der neu gewählte Landtag die Thematik wieder zügig aufgreifen und eine Neuregelung beschließen wird. Angesichts dieser Situation wird empfohlen, zunächst keine Änderungen kommunaler Abwassersatzungen durchzuführen.

 

 

Hier finden Sie die Anschreiben von der Stadt Lage an die Bewohner zur Beschwichtigung zum Thema Dichtheitsprüfung (Seite1  Seite2 des Anschreiben)

 

 

Hier können Sie sich die Hitmelodie gegen die Dichtigkeitsprüfung herunter laden.

 

Hier finden Sie die tatsächlichen Kosten einer Dichtheitsprüfung

Hier haben wir mal einige Berichte eingefügt, die Zeigen was wohl gefährlicher ist für unsere Umwelt "Gülle oder ein kleiner Wasserverlust"

Warnung vor Gülle    

Drohende Umweltkatastrophe: Wird die Ostsee sterben?


Ist der Dümmer See noch zu retten?   

Warnung vor „Gülle-See“

Warnung vor Massentierhaltung

Können wir Massentierhaltung verantworten?

Auch in Frankreich gibt es Probleme mit der Gülle

 

Hier finden Sie was zum Thema Gülle

 

Lieben Gruß

Jürgen Börchers

Emailadresse: Jürgen Börchers

 

 

"Nein zur Dichtheitsprüfung" Bürgerinitiativen aus ganz OWL trafen sich am 11.09.2011!

 

Lage. Nach der Sommerpause hat die Bürgerinitiative "Nein zur Dichtheitsprüfung für ganz Lage" die benachbarten Initiativen zur Vorbereitung auf die demnächst anstehenden Aufgaben, in den Brinkkrug eingeladen. Zahlreiche Vertreter der Bürgerinitiativen aus Minden, Vlotho, Extertal, Frille, Harsewinkel, Herford und Barntrup-Alverdissen sind zum Treffen im Brinkkrug erschienen und haben mit der Lagenser Bürgerinitiative diverse Missstände aufgezeigt.

 

Ein Anschreiben an den Landesrechnungshof wegen Verschwendung von Steuergeldern und gesetzlicher Verringerung von Privatvermögen auf Grund der Unverhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel gegenüber dem erhofftem Erfolg, ist bereits gemeinsam in Vorbereitung dieses Treffen auf dem Weg gebracht worden.

Unter anderen halten die Bürgerinitiativen das Förderprojekt der NRW-Bank zur Fremdwasserbeseitigung für eine Mogelpackung, da zum Einen eine 100%ige Vorfinanzierung gesichert und der Fördertopf ausreichend gefüllt sein muss und zum Anderen immer noch eine Wasserfüllstandsprüfung zur Förderberechtigung des NRW-Bank - Zuschusses notwendig ist. Wird nur eine Voraussetzung nicht erfüllt, scheitert die gesamte Förderung und der Bürger bleibt auf seinen Kosten sitzen. Auch die als sehr positiv dargestellten Fördermittel in Höhe von bis zu 30% bzw. €200 pro lfd. Meter der Kosten beziehen sich nur auf den reinen Schmutzwasserkanal. Die einhergehenden Arbeiten im Keller und umlegen von diversen Leitungen sind dabei nicht abgedeckt.

Die meisten Bürger werden nicht ausreichend über das Förderprozedere informiert und lassen sich einfach nur durch den vermeintlich in Aussicht gestellten Betrag ködern.

Die Beseitigung von Fremdwasser bürdet dem privaten Kanalbesitzer sehr hohe Kosten auf, nur die soziale Umlage der Kosten auf das ganze System halten die BI´s für sinnvoll. Das Problem des Fremdwassers ist ja schon jahrelang bekannt und wird bereits durch die Bürger im ganzen System bezahlt.

Auch diverse andere Ortsteile speisen über einen Mischwasserkanal zum Beispiel in Lage die Abwässer ein. Um eine ganzheitliche Einsparung zu erzielen müssten alle Zufluss Kanäle auf ein Trennsystem abgeändert werden, was angesichts leerer Kassen überhaupt keinen Sinn macht.

Die Einsparung bringt also nur dem Abwasserbetrieb etwas. Die Fixkosten mit einem Anteil von ca. 80% bleiben gleich. In Lage sind damit angeblich nur € 65.000 einzusparen während die Bürger nicht selten einige Tausend Euro in die Hand nehmen müssen.

Die Vernichtung von Bürger-Vermögen in NRW darf so nicht weitergehen, es gibt nicht einen einzigen wissenschaftlichen Beweis zur Verunreinigung der Gewässer durch private Abwässer. Daher muss die Dichtheitsprüfung im Sinne des §61a und beim Fremdwasserbeseitigungskonzept gänzlich verschwinden, das war der einheitliche Tenor des gemeinsamen Treffen.

Die Bürgerinitiativen werden gemeinsam mit den Bürgern, den Druck so auf den Politiker erhöhen, damit endlich dieser Irrsinn gestoppt wird.

 

Hier können Sie das Anschreiben der Stadt Lage zur Dichtheitsprüfung herunter laden.

 

und Hier können Sie den Widerspruch dagegen herunter laden.

 

Und Hier können Sie den Widerspruch herunter laden, wenn Sie freiwillig schriftlich ihr Einverständnis zur Sanierung erklärt haben.

 

 

 

Unterschriftenlisten gegen die Dichtheitsprüfung

Hier können Sie die Unterschriftenliste herunter laden.

Sammeln Sie mit, Unterschriften gegen die Dichtheitsprüfung.

 

Veranstaltung vom 28. Juni 11 Nein zur Dichtheitsprüfung

Bilderreferenzen - privater Abwasserleitungen

Auffäligkeiten und Schäden können Sie  Hier herunter

Stand: Mai 2011

Können Sie  Hier herunter laden

 

 

Prüfprotokoll

Im Weiteren haben wir hier mal ein Prüfprotokoll angehängt, aus dem hervorgeht, dass der Wasserverlust bei dieser Druckprüfung von 1,86l in 15 Minuten zulässig ist; IST-WERT: 6,9l -> Somit durchgefallen!!!

Kann man davon ausgehen, dass eine Kamerabefahrung hier wohl besser gewesen wäre?

Wir können uns vorstellen, dass ein nicht sanierungsbedürftiger Kanal (Schadenklasse C / Bagatellschaden) auch zu viel Wasser ablaufen lässt.
Damit wäre doch die Grenzwertsetzung der Dichtheitsprüfung gänzlich in Frage zu stellen. Außerdem hat Fremdwasserbeseitigung nichts mit Dichtheitsprüfung zu tun, oder?

 

"NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung ist rechtwidrig"

Als wir unsere Veranstaltung "Nein zur Dichtheitsprüfung" am 25. Mai in der Grundschule Ehrentrup hatten, gab es auf dem 3. Deutschen Tag zur Grundstücksentwässerung in Dortmund, eine wichtigen Hinweis vom Rechtsanwalt Rolf Finkenbeiner.

Sie finden hier diese Rede dazu

Anschreiben der Stadt Lage zur Dichtheitsprüfung

NRW-Dichtheitsprüfung nach Bericht der IG-Buerokratie-Irrsinn vor dem AUS?

VIER UNBEQUEME FRAGEN FÜR MINISTER REMMEL

 

(Düsseldorf) Überall in Nordrhein-Westfalen protestieren Bürger gegen die umstrittene Dichtheitsprüfung. Jetzt gerät das Umweltministerium noch mehr unter Druck. Rechts-Experte Rolf Finkbeiner hatte bei der Veranstaltung "3. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung" aufgezeigt: "Die NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung ist rechtswidrig!".

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT Buerokratie-Irrsinn hakt jetzt bei Umweltminister Johannes Remmel (Grüne)
nach und schickte ihm diese vier Fragen, welche nun die Bevölkerung in NRW bewegen:

 

1. Teilt das Umweltministerium NRW die Auffassung, dass die §§ 60,61 WHG die

Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen und deren Selbstüberwachung vorschreibt?

2. Teilt das Umweltministerium die Auffassung, dass nach LWG NRW unterschiedliche Regelungen zu privaten Abwasseranlagen (§ 61a) und öffentlichen Abwasseranlagen (§§ 61, 58) bestehen?

3. Teilt das Umweltministerium die Auffassung, dass die NRW-Regelungen von den Regelungen des WHG insofern abweichen (Art. 72 Abs.3 Nr.5 GG)?

4. Teilt das Umweltministerium die Auffassung, dass § 61a LWG seit 1.März 2010 vor diesem Hintergrund nicht mehr anwendbar ist?

 

Wir sind gespannt auf die Antworten des Ministers und berichten dann weiter.

 

Anfrage an die Internetredaktion des Bundespräsidenten

Offener Brief an Herrn Bundespräsidenten Wulff

Lesen Sie  Hier =)   weiter.

 

 

Alles dicht? - Private Kanäle im Fokus der Überwachung

Private Kanäle mussten eigentlich schon immer dicht sein. Wenn man das Interview mit Dr.Thomas Rätzvom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz in diesem Heft liest, hat sich in Rheinland-Pfalz durch den neuen § 61 WHG (2010) nichts geändert. Aber gilt das für ganz Deutschland?

Dr. Harald Irmer

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Arbeitsentwurf der Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz

Mantelbogen Röttgen Umweltamt vom 06.01.2011

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